Generell kann ein unter einer Fehlstellung der Knochen leidender Mensch ohne eine ärztliche Bescheinigung einen Osteopathen für eine entsprechende Behandlung aufsuchen. Das zieht jedoch etliche Kosten nach sich. Daher lohnt es sich in jedem Fall, vorab seinen Krankenversicherer zu befragen, ob und inwieweit sich dieser an den Kosten beteiligt. Dadurch erspart man sich unter Umständen eine große Summe an Geld und fühlt sich gleichzeitig wieder wohler.

Üblicherweise lassen sich betroffene Personen die Behandlungen beim Osteopathen von Ihrem Hausarzt, einem Allgemeinmediziner oder einem Facharzt verschreiben. Das liegt oftmals in der Übernahme der Kosten begründet. Denn seit 1992 zeigt sich immer mehr, dass gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Behandlungen übernehmen. Hierfür muss vor allem die Bedingung erfüllt werden, dass der ausführende Osteopath über eine staatlich anerkannte Ausbildung verfügt.