Unsere Patient:innen benötigen abhängig von den unterschiedlichen Behandlungsformen, die über das Rezept vom Arzt vorgegeben werden, unterschiedliche Dinge. Um ihre physiotherapeutische Behandlung zu absolvieren, müssen daher jeweils andere Dinge mitgebracht werden. Nur eines müssen Patient:innen in unserer Praxis immer dabeihaben, nämlich ein Handtuch.
Verordnet der Arzt Krankengymnastik, kurz KG, so benötigen Patient:innen bei uns für die Behandlung ein Handtuch, bequeme Kleidung, in der man sich gut bewegen kann (im besten Fall Sportzeug) und festes Schuhwerk/Sportschuhe. Alternativ kann die Krankengymnastik auch auf Socken absolviert werden.
Verordnet der Arzt Manuelle Therapie, kurz MT, so benötigen die Patient:innen bei uns für die Behandlung ein Handtuch und bequeme Kleidung. Die Manuelle Therapie kann sowohl als aktives Training der betroffenen Strukturen als auch als passive Behandlungsform ausgeführt werden. Hier entscheidet der Therapeut beim ersten Termin zusammen mit dem Patienten, welche Vorgehensweise zur vorhandenen Problematik passt und informiert den Patienten, falls dieser zur nächsten Behandlung andere Materialen mitbringen sollte.
Kommen Patienten mit einer Verordnung zu uns auf der KGG (Krankengymnastik am Gerät) vom Arzt verordnet wurde, sollten Patient:innen ein Handtuch, sportliche Kleidung/Sportzeug sowie festes Schuhwerk bzw. Sportschuhe mitbringen. Die Patient:innen haben vor Ort die Möglichkeit sich umzuziehen und ihre Alltagsklamotten im Spint einzuschließen, bevor die Patient:innen ihre Sporteinheit von 60 Minuten absolvieren. Vor dem Beginn der ersten Einheit eines Krankengymnastik am Gerät – Rezeptes macht einer unserer Therapeut:innen zunächst einen Befund. Sollte der/die Patient:innen bereits in der Praxis bekannt sein und zur gleichen Diagnose zuvor behandelt worden sein, so entfällt dieser Termin und der bekannte, behandelnde Therapeut legt die Zielsetzung für das Training zusammen mit den Patient:innen fest.
Steht auf der Verordnung MLD 30/40 (Manuelle Lymphdrainage 30/40 Minuten) zum Abtransport von Schwellungen und Ödemen jeder Art, so benötigen unsere Patient:innen für die Behandlung nur ein Handtuch.
Wurde klassische Massagetherapie (KMT) vom Arzt verordnet sollten unsere Patient:innen auch nur ein Handtuch zur Behandlung mitbringen.
Wird Patient:innen im Verlauf ihres Rehabilitationsprozesses eine standardisierte Heilmittelkombinationverordnet, so kann diese eine Kombination von allen oben genannten Behandlungsformen sein. Bitte halten Sie zu dieser Verordnungsform persönlich oder telefonisch Rücksprache mit uns, damit wir Ihnen eine zuverlässige Antwort auf die Frage: „Was muss ich mitbringen?“ geben können.
Sie haben ein Rezept für eine physiotherapeutische Behandlung erhalten und wissen nun nicht was für Kosten auf sie zukommen?
Dann ist dieser Artikel genau das Richtige für Sie! Die Kosten, die für eine physiotherapeutische Behandlung anfallen richten sich nach der Art ihrer Versicherung (gesetzlich oder privat) und nach der Art der verordneten Leistung. Zunächst möchten wir einmal aufschlüsseln, was für Kosten auf gesetzlich versicherte Patient:innen zukommen.
Gesetzlich Versicherte zahlen für ihre physiotherapeutische Behandlung stets 10 € + 10% des Rezeptwertes. Diese Gebühr nennt man Zuzahlung und muss auch in den Apotheken beim Kauf von Medikamenten anteilig entrichtet werden. Der Begriff könnte dem einen oder anderen also schon bekannt vorkommen. Physiotherapeutischen Leistungserbringer/ Praxen müssen diese Gebühr für die Krankenkasse kassieren und an diese weiterreichen. Je nachdem was der Arzt verordnet hat können diese Zuzahlungen also variieren. Die für Patient:innen teuerste Behandlungsform mit der umfangreichsten Behandlungsdauer (60 Minuten) ist dabei Krankengymnastik am Gerät.
Patient:innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Zahlung der Zuzahlung befreit.
Gesetzlich Versicherte können sich zudem von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Dies loht sich vor allem für Geringverdiener oder Patienten mit chronischen Erkrankungen. Wird die jährliche Belastungsgrenze der Patient:innen, die sich aus den jährlichen Bruttoeinnahmen berechnen lässt, überschritten, so können Patient:innen bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Dabei gilt folgende Faustformel:
Erwachsene zahlen maximal zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zu.
Wenn Sie an einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung leiden, ist Ihre Belastungsgrenze reduziert und liegt bei nur einem Prozent.
Patient:innen, die eine Privatversicherung haben bekommen bei dem ersten Termin von uns eine Übersicht der Kosten mit ihrer Honorarvereinbarung ausgehändigt. Aus dieser Honorarvereinbarung geht hervor, was Patient:innen zahlen müssten, wenn alle verordneten Leistungen des Rezeptes von uns erbracht bzw. von Patient:innen genutzt werden. Sollte Ihnen der Arzt 10 Einheiten verordnet haben, ihre Problematik aber schon nach 4 Behandlungseinheiten beschwerdefrei sein, so kann das Rezept auch mit 4 Behandlungen abgerechnet werden. Abgerechnet werden dann selbstverständlich nur die erbrachten Leistungen des Rezeptes. Welchen Anteil dieser anfallenden Kosten die privaten Krankenkassen übernehmen bzw. wie hoch der Eigenanteil sein wird, kann auch hier variieren.
Unabhängig von der Art ihrer Versicherung sollten Sie ihre Termine bei uns immer 24 Stunden im Voraus absagen. Auch im Falle einer Krankheit sollten Sie uns schnellstmöglich informieren, da wir für Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden bzw. von uns aufgrund einer fehlenden Absage nicht neu vergeben werden können, eine Ausfallrechnung stellen. Die Ausfallrechnung kann abhängig von der Rezeptleistung variieren.
https://www.therapiezentrum-marzipanfabrik.de/wp-content/uploads/2019/01/Logo_Therapiezentrum-Marzipanfabrik_2.jpg00Pascal Knollhttps://www.therapiezentrum-marzipanfabrik.de/wp-content/uploads/2019/01/Logo_Therapiezentrum-Marzipanfabrik_2.jpgPascal Knoll2023-02-24 07:08:002023-02-09 15:24:07Formalien: Was kostet eine Behandlung & was bezahlt die Krankenkasse?
Physiotherapie umfasst die Krankengymnastik, die Manuelle Therapie, Lymphdrainage, sowie Krankengymnastik am Gerät. Für all diese Rezeptformen können Sie Physiotherapie von unterschiedlichen Ärzten verschrieben bekommen. Der Arzt entschiedet dabei welche Therapieform zu Ihrer Diagnose passt und gibt der Physiotherapie diese Therapieform über seine Angabe der Behandlungsform auf dem Rezept vor.
Folgende Ärzte können Rezepte ausstellen/verschreiben:
Orthopäden
Hausärzte/Allgemeinmediziner
Internisten
Chirurgen
Neurologen
Kieferorthopäden
Zahnärzte
Hals-Nasen-Ohren-Arzt
Rheumatologen
Gynäkologen
Kinderärzte
Wurden auf dem Rezept keine Angaben zum Behandlungsbeginn gemacht, so ist das Rezept spätestens 28 Tage nach der Ausstellung bei der Physiotherapie zu beginnen.
Was mitbringen zur Physiotherapie?
Unsere Patient:innen benötigen abhängig von den unterschiedlichen Behandlungsformen, die über das Rezept vom Arzt vorgegeben werden, unterschiedliche Dinge. Um ihre physiotherapeutische Behandlung zu absolvieren, müssen daher jeweils andere Dinge mitgebracht werden. Nur eines müssen Patient:innen in unserer Praxis immer dabeihaben, nämlich ein Handtuch.
Verordnet der Arzt Krankengymnastik, kurz KG, so benötigen Patient:innen bei uns für die Behandlung ein Handtuch, bequeme Kleidung, in der man sich gut bewegen kann (im besten Fall Sportzeug) und festes Schuhwerk/Sportschuhe. Alternativ kann die Krankengymnastik auch auf Socken absolviert werden.
Verordnet der Arzt Manuelle Therapie, kurz MT, so benötigen die Patient:innen bei uns für die Behandlung ein Handtuch und bequeme Kleidung. Die Manuelle Therapie kann sowohl als aktives Training der betroffenen Strukturen als auch als passive Behandlungsform ausgeführt werden. Hier entscheidet der Therapeut beim ersten Termin zusammen mit dem Patienten, welche Vorgehensweise zur vorhandenen Problematik passt und informiert den Patienten, falls dieser zur nächsten Behandlung andere Materialen mitbringen sollte.
Kommen Patienten mit einer Verordnung zu uns auf der KGG (Krankengymnastik am Gerät) vom Arzt verordnet wurde, sollten Patient:innen ein Handtuch, sportliche Kleidung/Sportzeug sowie festes Schuhwerk bzw. Sportschuhe mitbringen. Die Patient:innen haben vor Ort die Möglichkeit sich umzuziehen und ihre Alltagsklamotten im Spint einzuschließen, bevor die Patient:innen ihre Sporteinheit von 60 Minuten absolvieren. Vor dem Beginn der ersten Einheit eines Krankengymnastik am Gerät – Rezeptes macht einer unserer Therapeut:innen zunächst einen Befund. Sollte der/die Patient:innen bereits in der Praxis bekannt sein und zur gleichen Diagnose zuvor behandelt worden sein, so entfällt dieser Termin und der bekannte, behandelnde Therapeut legt die Zielsetzung für das Training zusammen mit den Patient:innen fest.
Steht auf der Verordnung MLD 30/40 (Manuelle Lymphdrainage 30/40 Minuten) zum Abtransport von Schwellungen und Ödemen jeder Art, so benötigen unsere Patient:innen für die Behandlung nur ein Handtuch.
Wurde klassische Massagetherapie (KMT) vom Arzt verordnet sollten unsere Patient:innen auch nur ein Handtuch zur Behandlung mitbringen.
Wird Patient:innen im Verlauf ihres Rehabilitationsprozesses eine standardisierte Heilmittelkombinationverordnet, so kann diese eine Kombination von allen oben genannten Behandlungsformen sein. Bitte halten Sie zu dieser Verordnungsform persönlich oder telefonisch Rücksprache mit uns, damit wir Ihnen eine zuverlässige Antwort auf die Frage: „Was muss ich mitbringen?“ geben können.
Formalien: Was kostet eine Behandlung & was bezahlt die Krankenkasse?
Sie haben ein Rezept für eine physiotherapeutische Behandlung erhalten und wissen nun nicht was für Kosten auf sie zukommen?
Dann ist dieser Artikel genau das Richtige für Sie! Die Kosten, die für eine physiotherapeutische Behandlung anfallen richten sich nach der Art ihrer Versicherung (gesetzlich oder privat) und nach der Art der verordneten Leistung. Zunächst möchten wir einmal aufschlüsseln, was für Kosten auf gesetzlich versicherte Patient:innen zukommen.
Gesetzlich Versicherte zahlen für ihre physiotherapeutische Behandlung stets 10 € + 10% des Rezeptwertes. Diese Gebühr nennt man Zuzahlung und muss auch in den Apotheken beim Kauf von Medikamenten anteilig entrichtet werden. Der Begriff könnte dem einen oder anderen also schon bekannt vorkommen. Physiotherapeutischen Leistungserbringer/ Praxen müssen diese Gebühr für die Krankenkasse kassieren und an diese weiterreichen. Je nachdem was der Arzt verordnet hat können diese Zuzahlungen also variieren. Die für Patient:innen teuerste Behandlungsform mit der umfangreichsten Behandlungsdauer (60 Minuten) ist dabei Krankengymnastik am Gerät.
Patient:innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Zahlung der Zuzahlung befreit.
Gesetzlich Versicherte können sich zudem von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Dies loht sich vor allem für Geringverdiener oder Patienten mit chronischen Erkrankungen. Wird die jährliche Belastungsgrenze der Patient:innen, die sich aus den jährlichen Bruttoeinnahmen berechnen lässt, überschritten, so können Patient:innen bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Dabei gilt folgende Faustformel:
Patient:innen, die eine Privatversicherung haben bekommen bei dem ersten Termin von uns eine Übersicht der Kosten mit ihrer Honorarvereinbarung ausgehändigt. Aus dieser Honorarvereinbarung geht hervor, was Patient:innen zahlen müssten, wenn alle verordneten Leistungen des Rezeptes von uns erbracht bzw. von Patient:innen genutzt werden. Sollte Ihnen der Arzt 10 Einheiten verordnet haben, ihre Problematik aber schon nach 4 Behandlungseinheiten beschwerdefrei sein, so kann das Rezept auch mit 4 Behandlungen abgerechnet werden. Abgerechnet werden dann selbstverständlich nur die erbrachten Leistungen des Rezeptes. Welchen Anteil dieser anfallenden Kosten die privaten Krankenkassen übernehmen bzw. wie hoch der Eigenanteil sein wird, kann auch hier variieren.
Unabhängig von der Art ihrer Versicherung sollten Sie ihre Termine bei uns immer 24 Stunden im Voraus absagen. Auch im Falle einer Krankheit sollten Sie uns schnellstmöglich informieren, da wir für Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden bzw. von uns aufgrund einer fehlenden Absage nicht neu vergeben werden können, eine Ausfallrechnung stellen. Die Ausfallrechnung kann abhängig von der Rezeptleistung variieren.
Physiotherapie: Wer verschreibt?
Physiotherapie umfasst die Krankengymnastik, die Manuelle Therapie, Lymphdrainage, sowie Krankengymnastik am Gerät. Für all diese Rezeptformen können Sie Physiotherapie von unterschiedlichen Ärzten verschrieben bekommen. Der Arzt entschiedet dabei welche Therapieform zu Ihrer Diagnose passt und gibt der Physiotherapie diese Therapieform über seine Angabe der Behandlungsform auf dem Rezept vor.
Folgende Ärzte können Rezepte ausstellen/verschreiben:
Wurden auf dem Rezept keine Angaben zum Behandlungsbeginn gemacht, so ist das Rezept spätestens 28 Tage nach der Ausstellung bei der Physiotherapie zu beginnen.